VIVACHEM GmbH

Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern,

juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen

Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

Alle mit uns geschlossenen Verträge kommen ausschließlich gemäß den in unseren

Verkaufsbestätigungen genannten Bedingungen sowie den folgenden Allgemeinen

Verkaufsbedingungen zustande.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, widersprechen wir hiermit

ausdrücklich abweichenden oder entgegenstehenden Allgemeinen

Einkaufsbedingungen des Käufers.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen des Kunden sind für uns erst ab

Übermittlung einer Verkaufsbestätigung oder der Lieferung bindend. Angaben über

Fracht und Kostenvoranschläge beinhalten keine Festpreise.

 

3. Überlassene Unterlagen

 

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen

Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentumsund

Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht

werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche

Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Käufers nicht annehmen, sind diese

Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

4. Preise, Zahlung und Lieferung

 

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise frei Haus

und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung

werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der

vertraglichen Bestimmungen. Für Handelsklauseln gelten die Incoterms in der bei

Vertragsschluss gültigen Fassung. Im Falle des Lieferverzuges ist der Käufer

verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen

nach Lieferung zu zahlen Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen

Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens

bleibt vorbehalten.

 

Wenn keine Festpreisabrede getroffen wurde, sind wir berechtigt, unsere am

Liefertag allgemein geltenden Preise zu berechnen. Werden bis dahin auf

Erzeugung, Umsatz und Transport der Ware liegende Kosten (einschließlich

öffentlicher Lasten, wie z.B. Maut) erhöht oder neu begründet, so erhöht sich der

vom Kunden zu zahlende Kaufpreis auch dann, wenn diese Kosten nicht neben dem

Preis gesondert berechnet werden. Ist die Abwälzung der Kostenerhöhung auf den

Kunden gesetzlich untersagt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

5. Produktbeschaffenheit

 

Soweit nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, ergibt sich die Beschaffenheit

der Ware ausschließlich aus unseren Produktspezifikationen.

Für die Ware einschlägige identifizierte Verwendungen nach der europäischen

Chemikalienverordnung REACH stellen weder eine Vereinbarung einer

entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem

Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar.

Eigenschaften von Mustern oder Proben sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich

und schriftlich als Beschaffenheit der Ware vereinbart und bezeichnet worden sind.

Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Angaben sind nur dann

Garantien, wenn sie als solche vereinbart und bezeichnet werden.

 

6. Beratung

 

Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, geschieht dies nach bestem Wissen.

Angaben und Auskünfte über die Eignung und Anwendung der Ware befreien den

Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

Technische und chemische Spezifikationen sind keine Gewährleistung oder Garantie

für die Eignung oder Verwendbarkeit der Produkte.

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

Einfacher Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum und den gelieferten Waren geht nicht

vor der vollständigen Zahlung des Kaufpreises über.

Auskunftsrecht und Offenlegung: Auf unser Verlangen hat der Käufer alle

erforderlichen Informationen über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden

Waren zu geben und/oder auf der Verpackung unser Eigentum an den Waren

kenntlich zu machen.

Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne

Rücktritt vom Kaufvertrag und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die

einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.

Teilverzichtsklausel: Sollte der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als

15 % übersteigen, verzichten wir insoweit auf Sicherheiten nach unserer Wahl.

 

Über die Absätze 1 bis 4 hinaus gelten ergänzend für die Lieferung der Waren mit

Bestimmungsort in Deutschland, Österreich und der Schweiz die folgenden

Regelungen:

Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Hat der Käufer den Kaufpreis für die gelieferten

Waren bezahlt, sind jedoch weitere Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung

mit uns vom Käufer noch nicht vollständig bezahlt, behalten wir uns darüber hinaus

das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher

Verbindlichkeiten vor.

Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel: Bei der Verarbeitung der von uns

gelieferten Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben

unmittelbar Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung

zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir unmittelbar Miteigentum an den

neuen Waren im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren zum

Rechnungswert der anderen Materialien.

 

Eigentumsvorbehalt in Verbindung mit Verbindungs- und Vermischungsklausel: Sofern

eine Verbindung oder Vermischung der von uns gelieferten Ware mit einer Sache

des Käufers in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache

anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns Miteigentum an der

Hauptsache überträgt und zwar im Verhältnis des Rechnungswerts der von uns

gelieferten Ware zum Rechnungswert (oder mangels eines solchen zum

Verkehrswert) der Hauptsache. Der Käufer verwahrt das so entstandene Allein- oder

Miteigentum unentgeltlich für uns. Erweiterter Eigentumsvorbehalt mit Globalzession:

Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im

ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der

Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt.

Alle Forderungen aus dem

Verkauf von Waren, an denen wir uns das Eigentum vorbehalten haben, tritt der

Käufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit uns an uns ab. Sofern wir im Falle

der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum erworben haben,

erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Wertes der von uns unter Eigentumsvorbehalt

gelieferten Waren zum Wert der vom Käufer veräußerten Ware. Anerkannte

Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden tritt der Käufer bereits im Zeitpunkt des

Vertragsschlusses mit uns in Höhe unserer dann noch offenen Forderungen an uns

ab. Auskunftsrecht und Offenlegung: Darüber hinaus hat der Käufer auf unser Verlangen

alle erforderlichen Informationen über an uns abgetretene Forderungen zu erteilen

und oder seine Kunden über die Abtretung der Ansprüche an uns zu informieren.

 

8. Mängel

 

Der Käufer muss die Ware unmittelbar nach Lieferung untersuchen und uns über

etwaige Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich,

jedoch nicht mehr als eine Woche nach Lieferung, schriftlich in Kenntnis setzen.

Mängel, die bei einer Untersuchung nach Anlieferung nicht entdeckt werden

können, muss der Käufer schriftlich unmittelbar, jedoch nicht später als einer Woche

nach Entdeckung, anzeigen.

Im Falle einer rechtzeitigen und berechtigten Rüge sind die Mängelansprüche des

Kunden zunächst nach unserer Wahl auf Neulieferung oder Nachbesserung

beschränkt.

Soweit unsere Nacherfüllung gemäß Ziffer 8.2 fehlschlägt, ist der Käufer nach seiner

Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 9 bleiben unberührt.

Die Übermittlung einer Rüge oder eines anderen Anspruchs entbindet den Käufer

nicht von seiner Verpflichtung, den Kaufpreis zu zahlen.

Wir gewährleisten oder garantieren nicht, dass das Produkt frei von Patenten oder

anderen gewerblichen Schutzrechten Dritter ist.

Die Mängelansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung unserer

Waren, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmen eine länge

Verjährungsfrist.

 

9. Haftung

 

Wir haften für Schäden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den

folgenden Regelungen: im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den Ersatz typischer,

vorhersehbarer Schäden; im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher

Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen; vorstehende

Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,

des Körpers oder der Gesundheit.

Höhere Gewalt, sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb unseres

Einflussbereiches liegt (wie zum Beispiel Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe,

Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und

Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand) die Verfügbarkeit der Ware aus

der Anlage, aus welcher wir die Ware beziehen, reduzieren, so dass wir unsere

vertraglichen Verpflichtungen (unter anteiliger Berücksichtigung anderer interner

oder externer Lieferverpflichtungen) nicht erfüllen können, sind wir für die Dauer der

Störung und den Umfang ihrer Auswirkungen von der vertraglichen Verpflichtung

entbunden und nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen. Satz 1 Absatz 1

gilt auch soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen

Geschäfts für uns nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei unseren

Vorlieferanten vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als drei Monate, sind wir

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer berechtigt ist,

Schadensersatz von uns zu verlangen.

 

10. Schlussbestimmungen

 

Gerichtsstand ist Leipzig, wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem

Geschäftssitz zu verklagen.

Auf das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter

Ausschluss der deutschen Bestimmungen zum internationalen Privatrecht sowie des

Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen

Warenkauf (CISG) anwendbar.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder

teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

vivachem GmbH

Unter den Linden 24

10117 Berlin

 

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Unter den Linden 24

10117 Berlin

Tel:  +49 (0) 341-98973577

Fax: +49 (0) 341-98973578

 

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